Professionelle und individuelle Betreuung in allen fragen des Familienrechts.

 

Familienrecht

Im Rahmen unseres Leistungsspektrums kommt dem Bereich Familienrecht eine tragende Rolle zu.

Zu den Schwerpunktthemen gehören insbesondere

 

• Ehescheidung
• Eheverträge (Beratung und Entwurf)

• Ehegatten- und Kindesunterhalt

• Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung

• Elterliche Sorge

• Umgangsrecht

• Hausratsteilung

• Vorzeitige Scheidung ohne Trennungsjahr

 

Im Scheidungs- und Unterhaltsrecht gibt es, für den Laien völlig unüberschaubar, eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen für die Beurteilung des Einzelfalles. Die Rechtssprechung der Gerichte ist oftmals nicht einheitlich und deshalb trotz von uns angestrebter Prognosesicherheit nicht voraussehbar. Von herausragendem Wert für die Betreuung und Vertretung ist deshalb auch unsere Kooperation mit Herrn Richter Robert Ehl, Amtsrichter am Amtsgericht Euskirchen a. D.

 

Rechtsanwalt Scheidweiler ist Mitglied im Arbeitskreis Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Kanzlei Scheidweiler

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